1. Sagen Ihnen die Forderung, der Gläubiger und die Angaben zur Forderung etwas?
Wenn nicht, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu dem Inkassounternehmen auf, um den Vorgang zu klären und weitere Kosten zu vermeiden.
2. Passen die Angaben im Briefkopf zum Rest des Briefes?
Falls nicht, ist Vorsicht geboten. Wenn die Bankverbindung ins Ausland verweist, könnte das ein Indiz für Betrug sein. Das erkennen Sie an den beiden ersten Zeichen der IBAN (AT für Österreich). Überweisen Sie nicht einfach. Versuchen Sie, Kontakt zu dem Unternehmen aufzunehmen.
3. Was muss in dem Brief alles drinstehen?
Ein Mahnschreiben muss folgende Mindestinformationen enthalten:
a. Name/Firmenname des Gläubigers und Forderungsgrund, um dem Verpflichteten eine Nachvollziehbarkeit des zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfts zu ermöglichen,
b. Datum, bestehend aus Tag, Monat und Jahr, bis zu welchem die offene Forderung beglichen werden muss;
c. angewendeter Zinssatz, mit dem Zinsen verrechnet werden;
d. Betreibungskosten, die in Folge des jeweils aktuellen Mahnschreibens anfallen;
e. Rechtsgrundlage für die Betreibungskosten.
Die erste schriftliche Mahnung hat zusätzlich folgende Informationen zu enthalten:
a. Hinweis, wo der Schuldner Informationen über die Gewerbeberechtigung des Inkassoinstitutes erhält.
b. Aufschlüsselung sämtlicher bisher angefallener Betreibungskosten entsprechend den jeweils gültigen gesetzlichen Vergütungsregelungen.
c. Betreibungskosten, die der Auftraggeber für innerbetriebliche Maßnahmen geltend macht
d. Die offene Gesamtforderung des Gläubigers (exklusive Zinsen und Betreibungskosten) und deren Fälligkeitsdatum. Werden mehrere Einzelforderungen mit unterschiedlichen Fälligkeiten inkassiert, so ist zumindest das jüngste Fälligkeitsdatum auszuweisen.
e. Den geforderten Zinsenbetrag in Euro.
4. Sie haben trotzdem Zweifel an der Forderung?
Dann fragen Sie bei dem zuständigen Inkassounternehmen nach. Ein seriöses Unternehmen ist immer gewillt, den Anspruch zu erklären und Fragen zu beantworten.
5. Woran erkenne ich, dass das ein seriöses Unternehmen ist?
Österreichische Inkassounternehmen müssen als solche registriert sein. Eine Liste aller Gewerbeberechtigten finden Sie unter: https://firmen.wko.at Ein Zeichen für ein seriöses Unternehmen ist auch die Mitgliedschaft im Inkassoverband Österreich. Eine Liste aller Mitglieder finden Sie unter: https://www.inkassoverband.at/mitglieder.html
6. Dürfen Inkassokosten gefordert werden?
Beauftragt ein Unternehmen einen Inkassodienstleister, entstehen dafür Inkassokosten. Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist in § 1333 Abs. 2 festgelegt, dass der Kunde den Schaden ersetzen muss, der dem Gläubiger durch den Zahlungsverzug entstanden ist. Unter diesen Verzugsschaden fallen u.a. auch die Inkassokosten. Dabei ist zu beachten, dass die Höhe außergerichtlicher Inkassokosten in § 3 BGBl Nr. 141/1996 festgelegt ist und regelmäßig angepasst wird.